Trump wendet sich in Frage zu Immunität an den Supreme Court

VonC. Peters

12. Februar 2024

Washington (dpa) – Der frühere US-Präsident Donald Trump geht juristisch gegen die Entscheidung eines Berufungsgerichts vor, wonach er für seine Handlungen im Amt keine Immunität genießt. Trumps Anwälte reichten einen entsprechenden Antrag beim Supreme Court ein, um das Urteil auszusetzen. 

Damit liegt der Ball nun bei den Richterinnen und Richtern des Obersten Gerichts des Landes. Von ihrem Vorgehen hängt ab, ob und wann der Prozess wegen versuchten Wahlbetrugs gegen den Republikaner in Washington beginnen kann. Sie müssen Trumps Antrag nicht annehmen. Trumps Schritt kommt nicht überraschend – er hatte vorab angekündigt, den Beschluss des Berufungsgerichts anzufechten und den Supreme Court anzurufen. 

Trump ist in der US-Hauptstadt Washington im Zusammenhang mit versuchtem Wahlbetrug angeklagt. Seine Anhänger hatten am 6. Januar 2021 den Parlamentssitz in Washington gestürmt. Dort war der Kongress damals zusammengekommen, um den Sieg des Demokraten Joe Biden bei der Präsidentenwahl formal zu bestätigen. Trump hatte seine Anhänger zuvor bei einer Rede mit der Behauptung aufgewiegelt, dass ihm der Wahlsieg gestohlen worden sei. Infolge der Krawalle kamen damals fünf Menschen ums Leben. 

Trump: Ermittlungen sind «politische Hexenjagd»

Der Republikaner hatte bereits kurz nach der Wahl auf verschiedenen Ebenen versucht, das Wahlergebnis nachträglich zu kippen. Seine Niederlage gegen Biden erkennt er bis heute nicht an und verbreitet die Lüge vom Wahlbetrug. Bei der Präsidentenwahl im November will Trump nun erneut für seine Partei antreten und bezeichnet die Ermittlungen gegen ihn regelmäßig als «politische Hexenjagd». Ziel sei lediglich, ihn an einem Wiedereinzug ins Weiße Haus zu hindern, argumentiert er.

Trump und seine Anwälte wollen erreichen, dass die Anklage zu versuchtem Wahlbetrug in Washington fallen gelassen wird. Sie berufen sich dabei auf die Immunität Trumps in seinem damaligen Amt als Präsident. Sie argumentieren, dass Trump nicht rechtlich für Taten belangt werden könne, die zu seinen Pflichten als Präsident gehörten. Die Staatsanwaltschaft betonte hingegen, dass Trumps Versuche, das Wahlergebnis zu kippen, nicht zu seinen Pflichten als Präsident gehört hätten. Ein Berufungsgericht in der US-Hauptstadt hatte den Anklägern in der vergangenen Woche recht gegeben und entschieden, dass der 77-Jährige für Handlungen im Amt strafrechtlich verfolgt werden kann.  

Das oberste US-Gericht könnte nun das Urteil des Berufungsgerichts erst einmal aussetzen, um eine Berufung zu prüfen. Trumps Anwälte und die Anklage würden dann jeweils ihre Positionen in Anträgen begründen. Sollte der Supreme Court Trumps Berufung am Ende nicht annehmen, wäre der Weg für den Beginn des Verfahrens gegen den Republikaner in Washington frei. Wenn der Supreme Court die Berufung allerdings annimmt, ist eine Entscheidung des Obersten Gerichts bei der Immunitätsfrage zu erwarten. Käme der Supreme Court zu einem anderen Schluss als das Berufungsgericht, dürfte das Wahlbetrugsverfahren in Washington vor dem Aus stehen. 

Genießt Trump wirklich Immunität?

Eigentlich sollte der Prozess in Washington Anfang März beginnen. Die zuständige Richterin hatte den Beginn des Verfahrens bis zur endgültigen Klärung der Immunitätsfrage aber auf unbestimmte Zeit verschoben. 

Die Frage nach strafrechtlicher Verfolgung eines ehemaligen Präsidenten ist von weitreichender Bedeutung. Sie hat immense Bedeutung für künftige Präsidenten. Sollten diese wirklich Immunität genießen, könnten sie Straftaten im Amt begehen, ohne Konsequenzen fürchten zu müssen. Auch für den Wahlkampf ist entscheidend, ob Trump Recht bekommt oder nicht. Bisher deutet alles auf eine Neuauflage des Rennens zwischen ihm und dem demokratischen Amtsinhaber Biden hin. 

Der Supreme Court ist unter Trump weit nach rechts gerückt. Der Republikaner verschob während seiner Amtszeit die Mehrheiten am Gericht deutlich. Allerdings entschied das Gericht in der Vergangenheit nicht immer Sinne des ehemaligen Präsidenten. 

Quellen: Mit Material der dpa.

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