Suche nach Wahrheit: Ofarim schweigt zu Prozessauftakt

VonJudith Eichhorn

7. November 2023

Leipzig (dpa) – Hat ein Hotelmanager Gil Ofarim wegen seines Davidsterns diskriminiert? Oder lügt der jüdische Musiker? Das soll der Prozess gegen den 41 Jahre alten Ofarim klären, der vor dem Landgericht in Leipzig eröffnet worden ist. Während die Staatsanwaltschaft sich sicher ist, dass Ofarim Falsches behauptet, schweigt dieser zum Prozessauftakt zu den Vorwürfen gegen ihn.

Der in München geborene 41-Jährige sitzt unter anderem wegen des Vorwurfs der Verleumdung und falscher Verdächtigungen auf der Anklagebank. Anfang Oktober 2021 hatte der Musiker in einem Instagram-Video schwere Antisemitismusvorwürfe gegen den Manager eines Leipziger Hotels erhoben. Ofarim solle seinen Davidstern abnehmen, erst dann dürfe er einchecken, so die Anschuldigung des Sängers. Nach umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft folgte jedoch eine Anklage gegen Ofarim. Das Verfahren gegen den Hotelmanager wurde eingestellt.

Der Musiker hatte den voll besetzten Gerichtssaal in Begleitung seiner vier Rechtsanwälte betreten. Vor der Tür hatten noch zahlreiche Menschen warten müssen. Der Sänger und Schauspieler aus München trug eine schwere Lederjacke, über seinem Hemd hing an einer silbernen Kette der Davidstern.

Aussage gegen Aussage

Während der Anklageverlesung wirkte er hochkonzentriert, nickte, als der Staatsanwalt den Inhalt seiner Videos wiedergab. Ursprünglich wollte der Musiker selbst zum Prozessauftakt zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft Stellung nehmen, überließ das Feld dann jedoch seinen Anwälten. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Hier stehe Aussage gegen Aussage, sagte Rechtsanwalt Alexander Stevens. Sei während des Vorfalls vor gut zwei Jahren nur ein einziges diskriminierendes Wort gefallen, so sei sein Mandant freizusprechen, betonte der Rechtsanwalt in seinem Statement nach Verlesung der Anklage.

Die Schilderungen Ofarims entsprächen nicht der Wahrheit, sagte Staatsanwalt Andreas Ricken. Der Angeklagte habe den Manager zu Unrecht als Antisemiten dargestellt. Ofarim hatte behauptet, der Mitarbeiter habe ihn aufgefordert, seine Kette mit Davidstern abzunehmen, damit er einchecken könne. Nach Angaben der Anklagebehörde sei der Davidstern beim Einchecken unter dem Hemd des Musikers jedoch gar nicht zu erkennen gewesen. Erst bei der selbst gedrehten Videoaufnahme habe Ofarim den Stern sichtbar gemacht.

Hotelmitarbeiter fühlte sich durch Auftreten Ofarims bedroht

Auch der Hotelmanager hatte sich am Dienstag zu dem Vorfall geäußert. Dem 35 Jahre alten Mann zufolge war es an der Rezeption an dem Abend im Oktober 2021 aufgrund von technischen Problemen zu einer Verzögerung gekommen. Ofarim habe das Hotel daraufhin als «Scheißladen» bezeichnet, weil andere Gäste angeblich bevorzugt worden seien, sagte der Mitarbeiter. Er habe Ofarim aufgefordert, sich zu entschuldigen, und verwehrte ihm das Einchecken. Ofarim habe sich nach der Auseinandersetzung von der Rezeption entfernt und telefoniert.

Durch das Auftreten Ofarims habe er sich bedroht gefühlt, sagte der Manager. Er habe auch den Ruf seines Hauses in Gefahr gesehen. Der Musiker habe sich wild gestikulierend beschwert, weil angeblich andere Gäste bevorzugt behandelt worden seien. In seiner Aussage ging er zunächst nicht auf den Davidstern ein. Die Befragung des Managers durch Staatsanwaltschaft und Verteidigung ist für den zweiten Verhandlungstag am Mittwoch (8.11.) vorgesehen. Bis zum 7. Dezember hat das Gericht insgesamt zehn Verhandlungstage angesetzt.

Zudem schilderte der betroffene Hotelmanager die Folgen des Videos als «dramatisch». Erst am nächsten Tag habe er dann von den Vorwürfen erfahren. «Ich stand im Büro und war entsetzt über das, was da behauptet wurde», sagte der 35-Jährige. Kollegen hätten geweint, der Druck sei riesengroß geworden. In den Wochen danach sei er untergetaucht und habe aus Sicherheitsgründen niemandem mitgeteilt, wo er sich aufhalte. Noch heute werde er psychologisch betreut, betonte der Hotelmanager.

Quellen: Mit Material der dpa.

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