Berlin (dpa) – Die Erhöhung von Renten und Pensionen in Deutschland ist seit 2021 teils deutlich hinter der Inflation zurückgeblieben. In den Jahren zuvor lagen die Erhöhungsschritte bei niedrigeren Inflationsraten meist darüber. Das geht aus der Antwort des Bundessozialministeriums auf eine Frage der Linken im Bundestag hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Der Linken-Rentenexperte Matthias W. Birkwald, der die Anfrage gestellt hatte, warf der Bundesregierung vor, «weiterhin keine Einsicht» beim Thema Inflationsausgleich für die Rentnerinnen und Rentnern zu zeigen.
Die Übersicht der Regierung weist auf die Nullrunde bei den Renten im Westen 2021 hin. Im Osten gab es damals ein Plus von 0,72 Prozent, bei den Versorgungsbezügen des Bundes von 1,2 Prozent. Die Inflationsrate betrug hingegen 3,1 Prozent. 2022 stiegen die Renten im Westen um 5,35 und im Osten um 6,12 Prozent – die Inflationsrate lag im Jahresdurchschnitt bei 6,9 Prozent. In diesem Juli waren die Renten um 4,39 Prozent im Westen und 5,86 Prozent im Osten gestiegen. Die Inflationsrate dürfte laut den führenden Wirtschaftsforschungsinstituten bei 6,1 Prozent liegen.
Kritik der Linken
Stellt man Renten- und Pensionserhöhungen der vergangenen elf Jahre den Inflationsraten gegenüber, ergibt sich laut Bundesregierung ein Kaufkraftverlust bei den Versorgungsbezügen der Bundesbeamten von 4,3 Prozentpunkten. Bei den West-Renten gab es seit 2013 dagegen einen Kaufkraftgewinn von 5,2 Prozentpunkten, bei den Ost-Renten sogar von 22,2 Prozentpunkten. Hintergrund ist hier die Ost-West-Angleichung der Renten. Dabei sind die West-Renten in dem Zeitraum um 33,9 Prozent gestiegen, die im Osten um 50,9 Prozent und die Pensionen im Bund um 24,4 Prozent.
Wegen der höheren Inflation seit 2001 rückte dann aber ein möglicher Ausgleich für Rentner und Pensionäre in den Fokus. Birkwald sagte: «Anstatt dass jetzt beide einen Inflationsausgleich erhielten, gibt es den nur für die Pensionäre und Pensionärinnen. Das ist für die Menschen in Deutschland nicht nachvollziehbar.» Tatsächlich ist mit einem Gesetz für die Bundesbesoldung vorgesehen, dass die Pensionäre eine steuer- und abgabefreie Sonderzahlung in Höhe von 3000 Euro erhalten. Aufgeteilt wird dies, wie beim Abschluss für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen vom April, in zunächst 1240 Euro und weitere Monatsbeträge.
Ein Sprecher der Deutschen Rentenversicherung wies darauf hin, dass die Renten zur Mitte dieses Jahres deutlich gestiegen seien und dadurch die hohe Preissteigerung, die für dieses Jahr erwartet werde, für die 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner zumindest abgemildert
werde. Rückblickend habe es seit 2010 ein deutliches Plus gegeben. Die Renten seien von 2010 bis 2022 im Westen um über 32 Prozent und im Osten um über 47 Prozent gestiegen. Der Anstieg habe damit deutlich über der Entwicklung der Inflation in dem Zeitraum gelegen.
Reaktion der Bundesregierung
Die Bundesregierung betont in ihrer Antwort, dass alle Bürgerinnen und Bürger durch die Entlastungspakete der Regierung angesichts der Energiepreiskrise infolge des russischen Kriegs in der Ukraine erreicht worden seien. Zudem verweist sie auf die Energiepreispauschale von 300 Euro für die Rentnerinnen und Rentner. Birkwald kritisierte das als unzureichend: «Die Inflation muss endlich und sofort auch für die Rentnerinnen und Rentner ausgeglichen werden.»
Insgesamt handele es sich bei der Rentenversicherung und der Beamtenversorgung um zwei «unterschiedliche, historisch gewachsene Systeme», so die Regierung. Betriebliche Vorsorge sei dabei anders als bei der gesetzlichen Rente bei den Pensionen bereits enthalten. Birkwald hingegen beklagte «massive Unterschiede».
Pensionen lägen im Schnitt weit höher als Renten. «Selbst wenn man bedenkt, dass die Pensionen bereits eine Betriebsrentenkomponente enthalten und die Beamten ein durchschnittlich höheres Bildungsniveau haben, ist dies nicht akzeptabel», sagte Birkwald. Der Linken-Politiker forderte eine außerordentliche Rentenerhöhung um 10 Prozent Anfang 2024 und den Umbau der Rentenversicherung in eine Erwerbstätigenversicherung, in die auch Beamtinnen und Beamte, Selbstständige, Freiberufler und Abgeordnete einzahlen.
Quellen: Mit Material der dpa.