Regierung will Krankenhausleistungen transparenter machen

VonC. Peters

13. September 2023

Berlin (KNA)Patienten sollen künftig besser über Leistungen und Qualitätsmängel von Krankenhäusern informiert werden. Dazu brachte das Bundeskabinett am Mittwoch das „Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz“ auf den Weg.

Das sogenannte Krankenhaustransparenzgesetz soll ab April 2024 die Grundlage für einen Krankenhaus-Atlas im Internet schaffen, der Kliniken nach Leistungen und Qualität darstellt. Damit solle die individuelle Entscheidung der Patienten gestärkt werden, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). „Patienten haben ein Recht darauf zu wissen, was Kliniken leisten.“

Klinikdaten transparent machen

Der Atlas soll konkrete Informationen bereitstellen, die Patientinnen und Patienten bei der Entscheidung helfen sollen, in welchem Krankenhaus sie welche Eingriffe vornehmen lassen. Genannt werden sollen etwa die Fallzahlen von angebotenen Gesundheitsleistungen, die Zahl der Ärzte und des Pflegepersonals, das Verhältnis von personeller Ausstattung und Leistungsumfang und die Rate an Komplikationen bei bestimmten Eingriffen. Auch soll die Zuordnung der einzelnen Krankenhausstandorte zu Versorgungsstufen benannt werden. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums könnten künftig noch weitere Daten aufgenommen werden.

Das Transparenzgesetz ist Teil von Lauterbachs umfassender Krankenhausreform. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und einige Bundesländer hatten im Vorfeld kritisiert, dass Lauterbach die Zuordnung der Kliniken zu Versorgungsstufen durch die Hintertür einführe. Damit umgehe er auch die Mitwirkungsrechte der Bundesländer. Das Gesundheitsministerium argumentiert, die Veröffentlichung des Transparenzregisters habe keine Auswirkungen auf die Krankenhausplanung der Länder und für die Krankenhausvergütung.

Wichtige Orientierungshilfe für Versicherte

Der Verband der Ersatzkassen begrüßte das Register, weil es Versicherten und Einweisenden wichtige Orientierungshilfen zur Behandlungsqualität gebe. Die Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner kritisierte jedoch, dass nur ein kleiner Ausschnitt der zugrundeliegenden Daten zur Qualitätsmessung veröffentlicht werden solle. „Wichtig wäre auch, dass aus dem Transparenzverzeichnis deutlich wird, welche Expertise gerade auch Kliniken haben, die dem Level 1 (Grundversorger) zugeordnet werden. Für Standardeingriffe sind sie oft durchaus geeigneter als Maximalversorger.“

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz warnte vor negativen Konsequenzen des Registers für alte und pflegebedürftige Menschen. Vorstand Eugen Brysch äußerte die Sorge, dass Kliniken künftig jüngere und erfolgversprechende Patienten bevorzugt behandeln könnten, um bessere Bewertungen zu erzielen. Dagegen könnten ältere oder chronisch kranke Menschen, die häufig unter Mehrfacherkrankungen litten und deren Behandlung teurer sei, die Bewertungen verschlechtern. Brysch forderte, für diese Patientengruppe müsse es Bonuspunkte geben ähnlich dem Risikostrukturausgleich bei den Krankenkassen.

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