Das Bundesverkehrsministerium hat entschieden, auf eine Klage gegen den ehemaligen Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) bezüglich der hohen Folgekosten der gescheiterten Pkw-Maut zu verzichten. Diese Entscheidung basiert auf einem Rechtsgutachten, welches eine Klage aufgrund geringer Erfolgschancen nicht empfiehlt.
Der aktuelle Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) hatte das Gutachten in Auftrag gegeben, um mögliche Ansprüche gegen seinen Amtsvorgänger zu überprüfen. Das Ministerium betont jedoch weiterhin die politische Verantwortung von Andreas Scheuer in dieser Angelegenheit.
Die Pkw-Maut, ein zentrales Vorhaben der CSU, wurde 2019 vom Europäischen Gerichtshof als unrechtmäßig eingestuft. Dies führte dazu, dass der Bund den Betreibern 243 Millionen Euro Schadenersatz zahlen musste, eine Entscheidung, die unter anderem wegen des voreiligen Vertragsabschlusses durch Scheuer kritisiert wurde.
Die unabhängigen Gutachter kamen zu dem Schluss, dass trotz einer möglichen Haftung Scheuers, das Risiko eines Prozesses und die Unsicherheit über die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen zu hoch seien. Daher folgte das Ministerium ihrer Empfehlung, von einer Klage abzusehen.
Ein ausführliches Gutachten einer Berliner Anwaltskanzlei mit Spezialisierung auf Vergaberecht kam zu dem Schluss, dass eine Klage gegen Scheuer nur geringe Erfolgsaussichten hätte. Die Haftung eines Ministers für sein Handeln ist rechtlich nicht klar geregelt, und eine grobe Fahrlässigkeit Scheuers konnte nicht eindeutig nachgewiesen werden.
Wissing hatte das Gutachten im Juli in Auftrag gegeben, um die Möglichkeit von Haftungsansprüchen gegen Scheuer zu klären. Obwohl ein Schaden entstanden ist, sind die Voraussetzungen für eine rechtliche Verantwortung Scheuers nicht eindeutig gegeben.
Quellen: Mit Material der dpa.