Karlsruhe verhandelt über Rechte von biologischen Vätern

VonC. Peters

26. September 2023

Karlsruhe (KNA)Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag über die Rechte von Vätern verhandelt, die mit einem anderen Mann um die rechtliche Vaterschaft eines Kindes streiten. Konkret geht es um die Verfassungsbeschwerde eines Mannes aus Sachsen-Anhalt.

Der 44-Jährige ist biologischer Vater eines heute drei Jahre alten Kindes und sieht seine im Grundgesetz verankerten Elternrechte verletzt. Denn die Mutter weigert sich, ihn als rechtlichen Vater anzuerkennen. Die Frau trennte sich unmittelbar nach der Geburt von ihm und ließ den neuen Lebenspartner als rechtlichen Vater eintragen. Der leibliche Vater darf sein Kind nur alle zwei Wochen für drei Stunden sehen.

Frage des Kindeswohls

Die Anwältin des Beschwerdeführers argumentierte, der leibliche Vater stehe in einer lebenslangen, unauflösbaren Beziehung zum Kind. Dagegen betonte der Anwalt der Mutter, wichtig sei ein stabiles Familiengefüge. Das böten die Mutter und ihr neuer Partner.

Für die Bundesregierung sagte Staatssekretärin Angelika Schlunck, zentral sei die Frage des Kindeswohls. Die Entscheidung über die rechtliche Vaterschaft müsse sich daran orientieren. Sie verwies zugleich auf eine von der Bundesregierung und dem Bundesjustizministerium geplante Reform beim Abstammungsrecht. Allerdings sei hier erst 2025 mit einem Entwurf zu rechnen, sagte die Staatssekretärin, es gehe um eine Vielzahl komplexer Fragen.

Elternschaft von zwei Personen

In der Verhandlungen warfen Experten auch die Frage auf, ob die vom Bundesverfassungsgericht 2003 bestätigte Beschränkung der Elternschaft auf zwei Personen zeitgemäß ist oder angesichts neuer Familienmodelle erweitert werden könnte.

Im Hintergrund der Verfassungsbeschwerde steht eine wachsende Zahl ähnlicher Verfahren, in denen Männer um ihre rechtliche Vaterschaft kämpfen. Sind die Eltern eines Kindes zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet, liegt die rechtliche Elternschaft zunächst nur bei der Mutter. Die Vaterschaft muss in einem formalen Akt anerkannt und eingetragen werden. Das kann bereits vor oder auch nach der Geburt geschehen. Weil die Elternschaft grundsätzlich nur bei höchstens zwei Personen liegt, kann es zum Streit kommen.

Ein biologischer Vater kann nach der bisherigen Rechtsprechung nicht an die Stelle eines anerkannten rechtlichen Vaters treten, wenn dieser in einer „sozial-familiären Beziehung“ zum Kind steht. Aber nur wer rechtlicher Vater ist, hat umfassende Mitbestimmungsrechte und -pflichten: etwa im Sorgerecht, beim Unterhalt oder bei der Entscheidung über medizinische Behandlung oder Schulwahl. Eine Entscheidung des Ersten Senats über die Verfassungsbeschwerde wird in einigen Monaten erwartet.

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