EU verschärft Asylsystem – Was sich ändert

VonMyriam Nollte

20. Dezember 2023

Das Asylsystem der EU erfährt eine tiefgreifende Neugestaltung. Nach langjährigen Diskussionen haben sich Vertreter der EU-Staaten und des Europaparlaments endgültig auf entsprechende Gesetzestexte geeinigt, wie die spanische Ratspräsidentschaft und die EU-Kommission heute Morgen mitteilten.

Verschärfungen im Fokus

Die Reform sieht zahlreiche Verschärfungen der bisherigen Asylregeln vor, mit dem erklärten Ziel, irreguläre Migration einzudämmen.

Einheitliche Grenzverfahren

In Zukunft sollen einheitliche Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen eingeführt werden. Insbesondere ist ein deutlich härterer Umgang mit Menschen aus als sicher geltenden Ländern geplant. Bis zur Entscheidung über den Asylantrag könnten diese Menschen unter haftähnlichen Bedingungen in Auffanglagern untergebracht werden.

Solidaritätsmechanismus für Verteilung

Die Verteilung von Schutzsuchenden unter den EU-Staaten wird durch einen „Solidaritätsmechanismus“ neu geregelt. Länder, die keine Flüchtlinge aufnehmen wollen, müssen Unterstützung leisten, beispielsweise in Form von Geldzahlungen. Abgelehnte Asylbewerber sollen zukünftig einfacher in sichere Drittstaaten abgeschoben werden können.

Jahrelange Bemühungen

Die Reform wurde bereits seit der Flüchtlingskrise 2015/2016 intensiv vorangetrieben. Damals waren Länder wie Griechenland angesichts der enormen Migrationszahlen aus Ländern wie Syrien überfordert, und Hunderttausende konnten unregistriert in andere EU-Staaten weiterziehen.

Diese Situation hätte eigentlich vermieden werden sollen, denn gemäß der sogenannten Dublin-Verordnung sollten Asylbewerber dort registriert werden, wo sie erstmals die Europäische Union betreten.

Die EU-Kommission schlug erstmals im Jahr 2016 neue Regeln vor. Die Verhandlungen gestalteten sich jedoch bis zuletzt als äußerst zäh. Während Länder wie Ungarn die Vorschläge als nicht ausreichend scharf kritisierten, äußerten Hilfsorganisationen sowie Teile von Linken und Grünen Bedenken darüber, dass die Menschenrechte in den Asylverfahren nicht ausreichend berücksichtigt werden könnten.

Noch ausstehende Bestätigung

Die Einigung muss noch vom Plenum des Europaparlaments und den EU-Staaten bestätigt werden. Dies gilt normalerweise als Formalität.

Quelle: Mit Material der dpa.

Advertisement