EU findet Mehrheit für historisches Lieferkettengesetz – Deutschland enthält sich

VonNora Maliqi

16. März 2024

Nach intensiven Diskussionen haben die EU-Staaten eine Mehrheit für ein europäisches Lieferkettengesetz gefunden, das in einer abgeschwächten Form vorliegt. Ziel des Gesetzes ist es, Menschenrechte weltweit zu stärken, eine Entwicklung, die von der belgischen EU-Ratspräsidentschaft positiv hervorgehoben wurde. Deutschland enthielt sich bei der Abstimmung aufgrund von Uneinigkeiten innerhalb der Bundesregierung, eine Situation, die nicht ungewöhnlich für wichtige EU-Gesetze ist. Diese Haltung Deutschlands wird kritisiert, da sie die Verhandlungsposition des Landes schwächt.

Interne Meinungsverschiedenheiten in Deutschland

Innerhalb der deutschen Regierungskoalition, bekannt als die Ampel-Koalition, gab es deutliche Meinungsverschiedenheiten bezüglich des Gesetzes. Die FDP drängte darauf, dass Deutschland dem Gesetz nicht zustimmt, aus Angst vor Bürokratie und rechtlichen Risiken für Unternehmen. Im Gegensatz dazu standen die Politiker von SPD und Grünen, die das Vorhaben befürworteten. Diese interne Uneinigkeit führte zu einem offenen Streit innerhalb der Koalition. Entwicklungsministerin Svenja Schulze (SPD) und die Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbunds, Yasmin Fahimi, äußerten sich positiv über die Entscheidung.

Das Gesetz und seine nächsten Schritte

Das Gesetz muss noch vom EU-Parlament angenommen werden, wo eine Zustimmung als wahrscheinlich gilt. Trotzdem versuchen Gegner des Vorhabens, die Abstimmung zu beeinflussen. Wirtschaftsverbände appellieren an die Abgeordneten, das Gesetz abzulehnen, da sie bürokratische Hürden und Wettbewerbsnachteile befürchten. Nach der Einigung unter den EU-Staaten scheint die formelle Zustimmung der Fachminister allerdings nur noch eine Formalität zu sein.

Der ursprüngliche Gesetzesentwurf wurde aufgrund fehlender Mehrheiten abgeschwächt. Die Kriterien wurden so geändert, dass nun Unternehmen mit mehr als 1000 Beschäftigten und einem Umsatz von über 450 Millionen Euro betroffen sind, eine Anpassung, die erst nach einer fünfjährigen Übergangsfrist vollständig greift. Risikosektoren wurden aus dem Geltungsbereich gestrichen, wodurch bestimmte Branchen wie die Landwirtschaft oder die Textilindustrie entlastet werden. Trotzdem ermöglicht das Gesetz, Unternehmen in Europa zur Rechenschaft zu ziehen, wenn sie von Menschenrechtsverletzungen profitieren.

Quelle: Mit Material der dpa.

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