Berlin (dpa) – Die Bundesregierung hat sich auf noch offene Details zur Kindergrundsicherung geeinigt. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus Regierungskreisen, zuerst hatte die «Rheinische Post» berichtet. Der Kabinettsbefassung stehe jetzt nichts mehr im Weg, hieß es. Das Familienministerium habe die Hinweise aus anderen Ressorts und der Bundesagentur für Arbeit bei den relevanten Punkten umgesetzt.
In ihrem Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP vereinbart, eine Kindergrundsicherung einzuführen. Bisherige Leistungen wie das Kindergeld, Leistungen aus dem Bürgergeld für Kinder oder der Kinderzuschlag sollen darin gebündelt werden. Mithilfe einer zentralen Plattform sollen auch Familien erreicht werden, die bisher ihnen zustehende Gelder nicht abrufen.
Streitthema zwischen Grünen und FDP
Eigentlich sollte die vor allem zwischen Grünen und FDP umstrittene Kindergrundsicherung bereits vor eineinhalb Wochen im Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden. Die Erwartung hatte zumindest Familienministerin Lisa Paus (Grüne) geäußert. Auf die Tagesordnung kam sie dann aber doch nicht. Aus Kreisen des Familienministeriums hieß es damals, es hake noch beim sogenannten Kindergeldübertrag und dem Asylbewerberleistungsgesetz. Also Fragen danach, wer Leistungen erhält und wie diese mit der Kindergrundsicherung verrechnet werden oder eben nicht.
Die «Rheinische Post» und weitere Medien berichteten nun, die Einigung sehe vor, dass ein in der Corona-Pandemie eingeführter Sofortzuschlag von 20 Euro pro Kind ab 2025 für Kinder von Asylbewerbern wegfalle. «SPD und Grüne wollen bei Asylbewerbern dauerhaft 20 Euro mehr pro Kind und Monat zahlen. Das unterstütze ich nicht», hatte Bundesfinanzminister und FDP-Chef Christian Lindner gesagt. «Die Regelsätze sind angemessen, und wir sollten gerade beim Asylbewerberleistungsgesetz keine falschen Signale senden», fügte er hinzu.
Mit Material der dpa.