Bundesregierung beschließt Pläne zum Heizungstausch

VonJudith Eichhorn

19. April 2023

Berlin (dpa) – Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die umstrittenen Pläne zum Heizungstausch beschlossen. Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) und Bauministerin Klara Geywitz (SPD) bewerteten den entsprechenden Gesetzentwurf als großen Schritt. Kanzler Olaf Scholz (SPD) schrieb auf Twitter: «Der Einstieg in die Zukunft des Heizens ist geschafft.» Geplant ist auch ein neues Fördersystem, das unter bestimmten Voraussetzungen einen «Klimabonus» vorsieht. Die FDP forderte noch am Tag der Verabschiedung Nachbesserungen. Von der Opposition und Immobilienverbänden kam scharfe Kritik.

Von 2024 an soll möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Damit soll der Abschied von Gas- und Ölheizungen eingeläutet werden. «Ohne ein schnelles Umsteuern im Bereich der Gebäudewärme kann Deutschland weder die Klimaziele erreichen noch die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen rasch reduzieren», heißt es im Gesetzentwurf.

Übergangsfristen

Eine sofortige Austauschpflicht für Heizungen in Bestandsgebäuden gibt es nicht. Falls ein Gerät kaputtgeht und nicht mehr repariert werden kann, gibt es Übergangsfristen. Spätestens bis 2045 sollen alle Heizungen nicht mehr mit fossilen Energieträgern sondern nur noch mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Geywitz sprach in Berlin vom «Einstieg» in den Ausstieg aus Gas- und Ölheizungen. Das Gesetz werde nicht dazu führen, dass Menschen gezwungen seien, ihr Haus zu verkaufen, weil sie sich nicht an die Anforderungen halten könnten, versicherte sie. Es gebe großzügige Übergangsfristen und Ausnahmen.

Von einer «Schubumkehr» sprach Habeck. «Wir haben Handlungsbedarf.» Der Wärmebereich stehe für 30 Prozent des Energieverbrauchs, davon stammten 80 Prozent aus fossilen Energieträgern. Deutschland fange mit dem Umsteuern vergleichsweise spät an, andere Länder etwa in Skandinavien seien viel weiter.

Habeck sagte mit Blick auf ein geplantes neues Fördersystem mit «Klimaboni», es habe in der Koalition keine Verständigung auf eine Einkommensprüfung bei Förderungen gegeben. «Zwischen Normalverdienern und Villenbesitzern wird kein Unterschied gemacht.»

Für Menschen, die Sozialtransfers bekommen, solle aber die Pflicht entfallen, dass von 2024 an jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Sie sollten außerdem verstärkt einen Anspruch auf staatliche Förderung haben, falls sie ihre Heizung austauschen wollten. Die Finanzierung des neuen Förderprogramms über den Klima- und Transformationsfonds des Bundes sei gesichert. Das bestehende Fördervolumen werde aufgestockt. In dem Fonds, einem Sondervermögen des Bundes, sind bisher zur Förderung von Maßnahmen zur Energieeffizienz bei Gebäuden mehr als 9 Milliarden Euro pro Jahr veranschlagt.

In der Vergangenheit hatte Habeck die Bedeutung einer sozialen Staffelung bei der Förderung des Heizungsaustauschs betont. Er sagte im März, junge Familien, die wenig Geld hätten, und Rentner, die eine knappe Rente hätten, müsse man anders unterstützen als den «Millionär, der schon drei Villen hat».

Habeck und Geywitz machten deutlich, trotz aktuell höherer Investitionskosten für klimafreundlichere Heizungen werde sich ein Umstieg auf lange Sicht lohnen. Wegen der Ausweitung des EU-Emissionshandelssystems auf den Gebäudesektor werde der Betrieb von Gas- und Ölheizungen in den nächsten Jahren sehr viel teurer. Geywitz sagte zudem, sie gehe davon aus, dass die Preise für Wärmepumpen in den kommenden Jahren angesichts der Förderung deutlich sinken dürften.

FDP sieht Nachbesserungsbedarf

Die FDP sieht indes erheblichen Nachbesserungsbedarf am Gesetzentwurf. In einer Protokollerklärung zum Kabinettsbeschluss forderte Finanzminister und FDP-Chef Christian Lindner eine «praxistaugliche und finanzierbare» Umsetzung des Grundsatzes der Technologieoffenheit. Lindner trug die Protokollerklärung im Namen der FDP-Minister vor, wie es hieß.

In der Erklärung heißt es, das Finanzministerium stimme dem Gesetzentwurf «im Bewusstsein» zu, dass die Fraktionen des Bundestages im parlamentarischen Verfahren den Entwurf intensiv beraten und auch «weitere notwendige Änderungen» vornehmen werden. Dabei seien Bedenken im Hinblick auf Finanzierbarkeit und Umsetzbarkeit der Maßnahmen zu berücksichtigen, um die Bürgerinnen und Bürger möglichst wenig zu belasten. Gerade beim Ausbau von Wärmenetzen und bei der Zukunftstechnologie Wasserstoff müsse auf angemessene Übergangsfristen geachtet werden.

Union kritisiert: Wärmewende mit der «Brechstange»

Die Union warf der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP eine Wärmewende mit der «Brechstange» vor. Fraktionsvizechef Jens Spahn (CDU) sagte, auf Eigenheimbesitzer und Mieter kämen große Kosten zu. Die genaue finanzielle Förderung sei unklar. Niemand könne zudem sagen, woher die Handwerker für den Einbau klimafreundlicher Heizungen kommen sollten. Der CDU-Energieexperte Andreas Jung sagte, zwar stehe im Gesetzentwurf eine Technologieoffenheit. In Wahrheit gebe es eine Einseitigkeit zugunsten der Wärmepumpe. Anforderungen für wasserstoffbetriebene Gasheizungen seien zu hoch.

Der Präsident des Eigentümerverbandes Haus & Grund, Kai Warnecke, kritisierte, es könne kein Weg für eine erfolgreiche Energiewende sein, den Einbau neuer Gas- und Ölheizungen ab dem kommenden Jahr zu verbieten – ohne dass hinreichend bezahlbare technische Alternativen vorhanden seien.

Dagegen sprach die Grünen-Co-Vorsitzende Ricarda Lang von einem guten Tag fürs Land und einem guten Tag fürs Klima. Heizen werde künftig erneuerbar. «Wir machen uns auch dort unabhängig von fossilen Energien. Greenpeace-Energieexperte Andree Böhling sagte, das Gesetz sei ein Meilenstein für den Klimaschutz in Deutschland. «Für 41 Millionen Haushalte, die zum überwiegenden Teil noch mit Öl und Gas heizen, gibt es jetzt eine klare Richtung für einen sozialverträglichen Weg zum klimafreundlicheren Heizen.»

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